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Der Zweck der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist in der Bundesverfassung klar umschrieben. Mit den Renten der AHV soll der Existenzbedarf gesichert werden. Niemand sollte armengenössig werden. Um diese sozialpolitische Aufgabe zu erfüllen, erfasst die AHV alle natürlichen Personen die in der Schweiz wohnen und/oder arbeiten. Die AHV ist also eine allgemeine und obligatorische Versicherung. Sie wird weitgehend nach dem Umlageverfahren finanziert. Mit den Einnahmen eines bestimmten Rechnungsjahres werden die im selben Jahr fälligen Verpflichtungen gedeckt.