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Ein Krankenkassenwechsel ist jedes Jahr zum 1. Januar möglich. Die Krankenkassen müssen bis zum 31. Oktober ihre Prämien für das kommende Jahr mitteilen. Versicherte können anschliessend bis zum 30. November den Krankenkassenwechsel beantragen, da eine einmonatige Kündigungsfrist gilt. Die neue Grundversicherung tritt mit dem Jahreswechsel in Kraft. Für Zusatzversicherungen gelten individuelle Wechselfristen.