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Herr Meyer hat eine Franchise von CHF 1’000.- gewählt und bezahlt eine Krankenkassenprämie von monatlich CHF 307.60. Auf das Jahr gerechnet fallen für ihn somit CHF 3’691.20 an, die er an seine Krankenkasse bezahlt. Nun wird Herr Meyer aufgrund eines Unfalls ins Spital eingeliefert. Die dortigen Behandlungskosten belaufen sich auf CHF 5’000.-. Von diesen übernimmt er CHF 1’000.- aufgrund der gewählten Franchise selbst. Diese ist damit für das komplette Kalenderjahr aufgebraucht.
Für die übrigen Kosten wird ein Selbstbehalt von zehn Prozent fällig. Das bedeutet, von den verbleibenden Arzt- und Medikamentenkosten in Höhe von CHF 4’000.- müssen noch einmal CHF 400.- selbst getragen werden. Die Selbstbeteiligung liegt somit bei insgesamt CHF 1’400.-.
Kurz vor dem Jahresende steht eine Operation am Knie an. Der Eingriff kostet CHF 4’000.-. Da die Franchise in diesem Jahr durch Herrn Meyer bereits vollständig bezahlt wurde, fällt nun lediglich der Selbstbehalt in der Höhe von zehn Prozent an, also CHF 400.-. Da dieser jedoch generell auf CHF 700.- pro Jahr limitiert ist und bereits CHF 400.- durch den unfallbedingten Spitalaufenthalt beglichen wurden, bleiben nur noch CHF 300.-, die Herr Meyer beisteuern muss.