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Durch die gesetzlich vorgeschriebene Grundversicherung werden alle Einwohner der Schweiz im Krankheitsfall gleich behandelt. Doch trotz der einheitlichen Leistungen sind die Prämien der Krankenkassen je nach Anbieter unterschiedlich hoch. Mit der Franchise legen Sie fest, bis zu welcher Höhe Sie die Kosten im Krankheitsfall selbst übernehmen.
Wenn Sie sich für eine hohe Franchise entscheiden, profitieren Sie von einer tieferen Krankenkassenprämie, während eine tiefe Franchise wiederum eine höhere monatliche Prämie zur Folge hat. Jahr für Jahr stehen Versicherte daher vor der Frage, welche Franchise für sie optimal ist.
Nach den gesetzlichen Vorschriften gibt es für Versicherte ab 18 Jahren sechs verschiedene Auswahlmöglichkeiten für die Franchise:
- CHF 300.-
- CHF 500.-
- CHF 1'000.-
- CHF 1'500.-
- CHF 2'000.-
- CHF 2'500.-
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist keine Franchise vorgeschrieben. Freiwillig können Sie allerdings eine Franchise in der Höhe von CHF 100.-, CHF 200.-, CHF 300.-, CHF 400.-, CHF 500.- oder CHF 600.- wählen, um die Versicherungsprämie zu senken. Beachten Sie, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, alle Abstufungen anzubieten. Manche Anbieter lassen beispielsweise bei unter 18-Jährigen die ungeraden Zahlen aus.
Darüber hinaus gilt ein Selbstbehalt von zehn Prozent für alle Kosten, welche die Franchise übersteigen. Allerdings ist der Selbstbehalt durch eine Obergrenze gedeckelt, welche für Erwachsene bei 700.- Franken und für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bei 350.- Franken pro Jahr liegt.
Für schwangere Frauen gilt seit März 2014 in Bezug auf Franchise und Selbstbehalt eine Ausnahmeregelung: Die Selbstbeteiligung entfällt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur 8. Woche nach der Geburt.